Zugelassen zur Jahrgangsstufe 12 wird,
wer im Jahreszeugnis der Klasse 11
- in allen Kursen mindestens die Note 4 erreicht hat
- in einem Grundkurs die Note 5 und sonst mindestens Note 4 erreicht hat.
Mit Ausgleich zugelassen wird, wer
- in einem Leistungskurs,
- einem Leistungskurs und einem Grundkurs oder
- in 2 Grundkursen
die Note 5 erreicht hat und diese ausgleichen kann. Eine Note 5 kann mit einer Note 1 oder 2 oder mit 2 mal der Note 3 ausgeglichen werden. Ein Leistungskurs kann nur mit einem anderen Leistungskurs ausgeglichen werden.
Nicht zugelassen wird,
wer im Jahrszeugnis eine Note 6 oder 3 mal die Note 5 hat.
Ebenfalls nicht zugelassen wird, wer im Halbjahr 11/2 eine Note 6 hat.