Erkrankungen / Beurlaubungen

Informationen zur Oberstufe – Entschuldigungsregeln

Allgemeine Regelungen:

  • Die Eltern minderjähriger Schüler können durch ihre Unterschrift auf der Vorderseite des  Entschuldigungszettels ihre Kinder ermächtigen, sich selbst zu entschuldigen. In diesem Fall unterschreiben die Schüler die einzelnen Entschuldigungen selbst, ansonsten die Eltern (nur bei minderjährigen Schülern).
  • Die persönlichen Daten auf der Vorderseite müssen zu Beginn des Halbjahres vollständig ausgefüllt werden.
  • Im oberen Teil (Zeilen 1 bis 8) werden Fehlzeiten eingetragen, die auf dem Zeugnis unter „Fehlstunden“ eingetragen werden, insbesondere Erkrankungen und Beurlaubungen aus privaten Gründen.
  • Im unteren Teil (Zeilen 9 bis 18) werden Fehlzeiten eingetragen, die nicht auf dem Zeugnis erscheinen. Dazu zählen Unterrichtsversäumnisse aufgrund von Schulveranstaltungen und Beurlaubungen für Vorstellungsgespräche.
  • Mehrtägige Erkrankungen und Beurlaubungen werden in einer einzigen Zeile eingetragen.
  • Wir gehen davon aus, dass Schüler in der Regel nicht öfter als 3 mal pro Halbjahr erkranken. Dazu kommt eventuell eine Beurlaubung. In diesem Fall reichen die Zeilen 1 bis 4. Selbstverständlich kann es in Einzelfällen auch zu häufigeren Erkrankungen kommen. In diesem Fall legt der betroffene Schüler die Entschuldigung zuerst der MSS-Leitung vor, die diese abzeichnet (Zeilen 5 bis 8).
  • Unentschuldigt versäumte Leistungsüberprüfungen jeder Art werden mit der Note 6  bewertet.

Erkrankungen

  • Wer aufgrund einer Erkrankung nicht zum Unterricht erscheinen kann, meldet sich vor Beginn der ersten versäumten Unterrichtsstunde im Sekretariat ab (Telefon: 06232 / 141640). Ohne vorherige Abmeldung gelten sämtliche versäumte Stunden als unentschuldigt. Eine nachträgliche Entschuldigung ist nicht möglich.
  • Bei längeren Erkrankungen muss der Schule innerhalb von 3 Tagen eine schriftliche Entschuldigung vorliegen.
  • Nach Rückkehr in die Schule werden alle versäumten Stunden auf dem Entschuldigungszettel eingetragen und unverzüglich allen Fachlehrern vorgelegt, die durch ihr Kürzel die Kenntnisnahme bestätigen.
  • Arztbesuche während der Unterrichtszeit müssen durch eine entsprechende Bescheinigung der Arztpraxis belegt werden, in der das Datum und der genaue Zeitraum des Praxisaufenthalts vermerkt sind.

Beurlaubungen

Beurlaubungen müssen vor der ersten versäumten Unterrichtsstunde beantragt und genehmigt werden. Nachträgliche Beurlaubungen sind prinzipiell nicht möglich.

  • Einzelne Unterrichtsstunden können vom Fachlehrer beurlaubt werden, der die Beurlaubung durch seine Unterschrift auf dem Entschuldigungszettel bestätigt.
  • Beurlaubungen für mehrere Unterrichtsstunden werden beim Stammkursleiter beantragt. Es gibt Fälle, in denen wir Beurlaubungen immer genehmigen. Dazu zählen z.B. Vorstellungsgespräche oder Beerdigungen. In diesem Fall unterschreibt der Stammkursleiter die Beurlaubung und kreuzt rechts das Feld „Stk □“ an. Damit sind alle betroffenen Stunden beurlaubt. In anderen Fällen, z.B. für Führerscheinprüfungen, müssen alle Fachlehrer der Beurlaubung zustimmen. In diesem Fall kreuzt der Stammkursleiter rechts das Feld „alle □“ an. Die Beurlaubung gilt erst als genehmigt, wenn alle betroffenen Fachlehrer – vor den zu beurlaubenden Stunden – ihr Einverständnis durch ihr Kürzel bestätigt haben. Beurlaubungen für eine Führerscheinprüfung sind z.B. dann nicht möglich, wenn in den betroffenen Stunden Kursarbeiten geschrieben werden.
  • Bei Urlaubsanträgen für Vorstellungsgespräche, Führerscheinprüfungen u.ä. legt der Schüler entsprechende Dokumente (z.B. die Einladung zum Vorstellungsgespräch) vor, aus denen der genaue Zeitraum der Veranstaltung hervorgeht.
  • Beurlaubungen von mehr als 3 Tagen oder unmittelbar vor oder im Anschluss an Schulferien müssen schriftlich beim Schulleiter beantragt werden.

Für die unverzügliche Aufarbeitung versäumter Unterrichtsinhalte ist der beurlaubte Schüler selbst verantwortlich. Auf Nachfrage gibt der Fachlehrer Auskunft über die betroffenen Themen und empfiehlt geeignete Literatur. „Mir hat niemand etwas davon gesagt“, ist keine Entschuldigung für fehlende Kenntnisse.

Schulveranstaltungen

  • Versäumnisse aufgrund von Schulveranstaltungen müssen in den Zeilen 9 bis 18 auf dem Entschuldigungszettel eingetragen und allen Fachlehrern vorgelegt werden, die die Kenntnisnahme durch ihr Kürzel bestätigen.

Kursarbeiten

  • Wenn alle Kursarbeiten auf dem Entschuldigungszettel eingetragen würden, wäre dieser voll. Unterrichtsversäumnisse aufgrund von Kursarbeiten werden als einzige nicht eingetragen. Sie müssen jedoch jedem betroffenen Fachlehrer persönlich mitgeteilt werden. Die Schüler sollten sich vergewissern, dass die Fachlehrer die Kursarbeit als Grund für die Unterrichtsversäumnisse in ihrem Kursbuch vermerken.

Verschlafen

  • „Verschlafen“ ist kein Entschuldigungsgrund. Die betroffenen Stunden gelten als unentschuldigt.