Verbindungslehrkräfte

Unsere Verbindungslehrkräfte im Schuljahr 2024/2025: Frau Dr. Hänßle-Schardt, Herr Wessels und Frau Claus. Herr Fess ist auf dem Bild zwar nicht zu sehen, wurde aber ebenfalls zum Verbindungslehrer gewählt.

Verbindungslehrkräfte …

… beraten

  • Schüler und Organe der SV (SV-Vorstand, Schülersprecher), Kollegen und Schulleitung in Fragen der Schülervertretung;
  • einzelne Schüler, Klassen und Kurse in Konfliktfällen und weisen dabei auf Spielregeln erfolgversprechender Konfliktlösungen hin;
  • in Einzelfällen und auf Wunsch von Schülern bei schulischen und sonstigen Problemen, wenn sie ins Vertrauen gezogen werden;
  • Eltern, wenn diese es wünschen.

Grundsätzlich richten die Verbindungslehrkräfte eine wöchentliche Sprechstunde ein, die Schülerinnen und Schüler während der Unterrichtszeit besuchen können.

… unterstützen

  • Schüler und Organe der SV, insbesondere den SV-Vorstand,
  • die SV bei ihrer Arbeit mit dem Lehrerkollegium;
  • die SV-Arbeitsgemeinschaften durch Werbung beim Lehrerkollegium;
  • die Aktivitäten der Organe der Schülervertretung bei deren Planung und Durchführung (Basare, Projektwoche etc.).

… vermitteln

  • bei konkreten Unstimmig­keiten und Konfliktfällen zwischen SV und der Schule oder Schulbehörde.

… informieren

  • die Gesamtkonferenz über SV-Angelegenheiten.
  • die Gesamtkonferenz bzgl. eines vorgelegten Konzepts im Zusammenhang mit der Arbeit als Verbindungslehrkräfte;
  • die SV über Rechte von Lehrern und Schulleitung, aber auch Kollegen und Schulleitung über Rechte der SV.

… arbeiten zusammen

  • mit dem Kollegium und der Schulleitung;
  • mit den Mitwirkungsorganen der Eltern und Lehrer in allen Fragen der Schülervertretung durch Pfelgen von Kontakten.

Rechte und Pflichten

  • Sie nehmen an den Sitzungen der KSV mit beratender Stimme teil.
  • Sie werden in den Sitzungen der KSV angehört.
  • Sie haben das Recht, die Einberufung einer KSV zu verlangen.
  • Sie überprüfen, ob für Beschlüsse der SV mit finanziellen Auswirkungen eine finanzielle Deckung vorhanden ist.
  • Sie nehmen am monatlichen Gespräch zwischen SV (-Vorstand) und Schulleiter teil.
  • Sie werden angehört, wenn der Schulleiter seine Zustimmung für eine SV-Veranstaltung versagt.
  • Sie können die Aussage gegenüber Vorgesetzten verweigern.

Kontakt

Die Verbindungslehrkräfte sind über das Schulsekretariat zu erreichen.