Service / Informationen

Anmeldeformulare

Entschuldigungen und Beurlaubungen

  • Wenn Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen kurzfristig die Schule nicht besuchen kann, melden Sie es bitte vor 7:40 Uhr über die Krankmeldefunktion der Schulapp ab.
  • Eine Bitte um Beurlaubung muss in der Regel eine Woche vorher unter Nennung der Gründe schriftlich vorliegen. Die jeweils zuständige Person (Fachlehrkraft, Klassenleitung, Schulleitung) entscheidet über Gewährung der Beurlaubung.
  • besondere Regeln für die Oberstufe

Schulbuchlisten 2024/25

Kursarbeiten

Umgang mit digitalen Endgeräten

Schülerbeförderungskosten (2024/25)

Unterrichtsmaterial

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