Wenn Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen kurzfristig die Schule nicht besuchen kann, melden Sie es bitte vor Beginn der ersten versäumten Unterrichtsstunde telefonisch ab: (06232) 141640.
Tragen Sie Zeitraum und Grund der Fehlzeit in die dafür vorgesehenen Felder des Kommunikationshefts ein. Dieses soll Ihr Kind spätestens in der nächsten Unterrichtsstunde der Klassenleitung seiner Klassenlehrerin/seinem Klassenlehrer vorlegen.
Eine Bitte um Beurlaubung muss in der Regel eine Woche vorher unter Nennung der Gründe schriftlich vorliegen. Die jeweils zuständige Person (Fachlehrkraft, Klassenleitung, Schulleitung) entscheidet über Gewährung der Beurlaubung.