Hinweis für Bezieher von Sozialleistungen
Für Bezieher von Sozialleistungen ist eine Finanzierung von Fahrten/Schulveranstaltungen nach den Bildungs- und Teilhabepaket möglch.
– Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen:
Zuständig ist das Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen, Geschäftsstelle Speyer.
Adresse: Bahnhofstraße 37a, 67346 Speyer.- Wenn Sie Wohngeld, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen:
Zuständig ist der Fachbereich 4 – Jugend, Familie, Senioren und Soziales der Stadtverwaltung Speyer, Abteilung 411 – Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld.
Adresse: Johannesstraße 22a, 67346 Speyer.- Wenn Sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen:
Auch hier ist die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis in Ludwigshafen zuständig (Referat 41). Für Speyer finden sich aber auch Ansprechpersonen bei der Stadtverwaltung Speyer (Sozialverwaltung).‘