An allen weiterführenden Schulen gilt in Rheinland-Pfalz ab Montag, den 2. November 2020, auch im Unterricht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Schutzbedeckung. Die Maskenpflicht gilt für die Zeitdauer der allgemeinen weitgehenden Einschränkungen, also bis zum 30. November 2020.