Schülerinnen und Schüler können die Maske während der Prüfung ablegen, falls
sie unmittelbar vor der Prüfung einen Selbsttest durchgeführt haben oder eine
Bescheinigung eines anerkannten Testzentrums vorlegen, die nicht älter ist
als 24 Stunden.
An den Kursarbeiten dürfen auch Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die
Corona-Selbst- bzw. Schnelltests ablehnen. Für diese Schülerinnen und Schüler
besteht während der gesamten Prüfungszeit Maskentragepflicht.
Im Übrigen gelten die bestehenden Vorgaben, insbesondere des Hygieneplans
Corona für die Schulen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ADD Schulabteilung